Für unsere Kunden, die mit der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen zu tun haben, haben wir nachstehend einige wichtige Änderungen zum neuen Waffenrecht zusammengefasst:
a. Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Waffen
Der Eigentümer einer Waffe muss der Behörde unaufgefordert den Nachweis für die sichere Aufbewahrung seiner Waffen vorlegen, spätestens wenn er den kauf einer Waffe anmeldet.
Die Behörde darf verdachtsunabhängige Prüfungen der Aufbewahrung durchführen. Der Waffeneigentümer hat der Behörde hierzu Zutritt zu den Räumlichkeiten zu erlauben, in welchen die Waffen aufbewahrt werden.
Vorsätzliche Verstöße gegen waffenrechtliche Aufbewahrungsvorgaben können jetzt als Straftat (in der Vergangenheit: nur Ordnungswidrigkeit) geahndet werden, wenn hierdurch das konkrete Risiko des Abhandenkommens oder des Zugriffs Dritter verursacht wird.
b. Straffreie Rückgabe von illegalen Waffen
Um Eigentümern illegaler Waffen eine Motivation zu geben, diese abzugeben, ist eine bis zum 31.12.2009 befristete Amnestieregelung verabschiedet worden.
Das betrifft Waffenbesitzer, welche zu Zeit unerlaubt im Besitz von Waffen sind, deren Kauf und Besitz
ausschliesslich mit Waffenbesitzkarte erlaubt ist (etwa scharfe Jagdwaffen, Signalpistolen), untersagt ist (etwa Schlagringe, Totschläger), nur Personen erlaubt ist, welche das 18. Lebenjahr erreicht haben (etwa Schreckschusspistolen, Dolche).
Diese können straf- bzw. bußgeldrechtlich nicht belangt werden, wenn sie ihre Waffen bis zum 31.12.2009
unbrauchbar, d. h. dauerhaft funktionsunfähig machen, bei der Polizei abgeben oder einem Berechtigten übergeben (etwa einem Waffenhändler).
c. Anhebung der Mindestaltersgrenze für das Sportschießen
In Zukunft dürfen Jugendliche, die das 18 Lebensjahr noch nicht überschritten haben, auch unter Aufsicht auf dem Schießstand nicht mehr großkalibrige Waffen abfeuern. Ausnahme: Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen zum Schießen auf Wurfscheiben, welche als Olympische Sportart ausgeübt wird. Die Regelungen bzgl. der Ausbildung zum Jäger und des Jugendjagdscheines haben sich nicht geändert.
d. Zentrales Waffenregister
Laut einer EU-Waffenrichtlinie soll ein EDV-gestütztes nationales Waffenregister aufgebaut werden. In diesem Register werden deutschlandweit insbesondere erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie Namen und Adressen der Käufer/Eigentümer und der Händler abgespeichert werden. Das deutsche Waffenregister soll bis 12/2012, also zwei Jahre vor der EU-Frist fertiggestellt sein.
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