An dieser Stelle wollen wir nochmals erinnern, dass alle Waffenbesitzer verpflichtet sind, dem Landratsamt die sichere Verwahrung ihrer Waffen inkl. Munition nachzuweisen. Der Nachweis sollte anhand von Aufnahmen vom Waffentresor, vom Herstellerschild, durch Quittungen mit Angabe der Sicherheitskategorie erfolgen. Bei Waffentresoren ohne Herstellerschild und Sicherheitsstufe ist die Gleichwertigkeit durch ein Gutachten nachzuweisen.
Bei der Aufbewahrung von Waffen sollte der Sicherheitsschrank besondere Kriterien erfüllen und eine gewisse Sicherheit garantieren können. Der VDMA 24992, der der Sicherheitsstufe "B" entspricht, besitzt serienmäßig ein Doppelbart-Hochsicherheitsschloss. Die Tür ist doppelwandig und zusätzlich besitzt der Tresor eine 3-seitige Verriegelung über das Riegelwerk. Der Korpus ist allseitig doppelwandig und der Innentresor ist nicht nur ganze 170mm hoch, sondern besitzt zudem auch ein Zylinderschloss. Eine hochwertige Feuerisolierung durch die umlaufende Feuerfalz ist ebenfalls inklusive. Für eine hochwertige Lagerung ihrer Waffen weist der Tresor eine Waffenhalterung für bis zu 10 Waffen auf. Damit lässt der VDMA 24992 keine Wünsche mehr offen und wird momentan für kurze Zeit zum Sonderpreis angeboten: www.extrasafe.de
Die Messe IWB Sinsheim (Internationale Waffenbörse) ist eine Sammlermesse für Antikwaffen, Orden, Ehrenzeichen, Uniformen und Militaria.
Zahlreiche Aussteller präsentieren auf der IWB Messe Sinsheim eine einzigartige Angebotsvielfalt von Antik-, Sammler-, Jagd- und Sportwaffen, Munition, Tresore und Waffenschränke, sowie Orden, Ehrenzeichen, Uniformen und Militaria.
Verschiedene Infostände und Sonderschauen runden das Ausstellerangebot der IWB Sinsheim Messe (Internationale Waffenbörse) ab. (Auszug)
Der Gesetzgeber fordert die Einhaltung sehr strenger Vorschriften, für die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Diese sind im Waffengesetz, (WaffG) § 36 in Verbindung mit der allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz, zu finden.
Es ist notwendig alle Waffen, sowie Munition sicher zu verwahren, um Diebstahl oder Missbrauch zu vermeiden.
Auf Grund dieser strengen Vorschriften, sowie eventueller Kontrollen zur Einhaltung, ist es wichtig beim Kauf eines Waffenschrankes darauf zu achten, dass er den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
Für Waffen gelten strengere Regelungen für die Aufbewahrung, als für Munition. Waffenschränke müssen mit gewissen Sicherheitsklassen zertifiziert worden sein, um zur Waffenlagerung geeignet zu sein. Bei Munition ist es ausreichend diese in einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss aufzubewahren. Viele Hersteller bieten eine Kombination aus Munitions- und Waffenschrank an, um den Kunden Platz und Zeit zu ersparen. Dabei wird der Munitionsschrank in den zertifizierten Waffenschrank integriert. Wichtig ist, dass beide separat verschließbar sind.
Für unsere Kunden, die mit der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen zu tun haben, haben wir nachstehend einige wichtige Änderungen zum neuen Waffenrecht zusammengefasst:
a. Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Waffen
Der Eigentümer einer Waffe muss der Behörde unaufgefordert den Nachweis für die sichere Aufbewahrung seiner Waffen vorlegen, spätestens wenn er den kauf einer Waffe anmeldet.
Die Behörde darf verdachtsunabhängige Prüfungen der Aufbewahrung durchführen. Der Waffeneigentümer hat der Behörde hierzu Zutritt zu den Räumlichkeiten zu erlauben, in welchen die Waffen aufbewahrt werden.
Vorsätzliche Verstöße gegen waffenrechtliche Aufbewahrungsvorgaben können jetzt als Straftat (in der Vergangenheit: nur Ordnungswidrigkeit) geahndet werden, wenn hierdurch das konkrete Risiko des Abhandenkommens oder des Zugriffs Dritter verursacht wird.
b. Straffreie Rückgabe von illegalen Waffen
Um Eigentümern illegaler Waffen eine Motivation zu geben, diese abzugeben, ist eine bis zum 31.12.2009 befristete Amnestieregelung verabschiedet worden.
Das betrifft Waffenbesitzer, welche zu Zeit unerlaubt im Besitz von Waffen sind, deren Kauf und Besitz
ausschliesslich mit Waffenbesitzkarte erlaubt ist (etwa scharfe Jagdwaffen, Signalpistolen), untersagt ist (etwa Schlagringe, Totschläger), nur Personen erlaubt ist, welche das 18. Lebenjahr erreicht haben (etwa Schreckschusspistolen, Dolche).
Diese können straf- bzw. bußgeldrechtlich nicht belangt werden, wenn sie ihre Waffen bis zum 31.12.2009
unbrauchbar, d. h. dauerhaft funktionsunfähig machen, bei der Polizei abgeben oder einem Berechtigten übergeben (etwa einem Waffenhändler).
c. Anhebung der Mindestaltersgrenze für das Sportschießen
In Zukunft dürfen Jugendliche, die das 18 Lebensjahr noch nicht überschritten haben, auch unter Aufsicht auf dem Schießstand nicht mehr großkalibrige Waffen abfeuern. Ausnahme: Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen zum Schießen auf Wurfscheiben, welche als Olympische Sportart ausgeübt wird. Die Regelungen bzgl. der Ausbildung zum Jäger und des Jugendjagdscheines haben sich nicht geändert.
d. Zentrales Waffenregister
Laut einer EU-Waffenrichtlinie soll ein EDV-gestütztes nationales Waffenregister aufgebaut werden. In diesem Register werden deutschlandweit insbesondere erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie Namen und Adressen der Käufer/Eigentümer und der Händler abgespeichert werden. Das deutsche Waffenregister soll bis 12/2012, also zwei Jahre vor der EU-Frist fertiggestellt sein.
Schock im österreichischen Wolfsberg: Bisher noch unbekannte Täter verschafften sich Zugang zu einem Wohnhaus und brachen brutal einen Wandtresor aus seiner Verankerung.
Nachdem die Eindringlinge das Fenster eingetreten hatten, hatten sie auf der Suche nach Wertgegenständen wie Schmuck, Waffen und Bargeld die ganze Wohnung durchwühlt. Schließlich waren sie fündig geworden und mit einer Brechstange den Safe aus der Wand gelöst.
Nach Angaben der Polizei nahmen die Einbrecher den Tresor schließlich als Beute mit. Schätzungen zufolge handelt es sich um eine fünfstellige Schadenssumme, mindestens jedoch 20.000 Euro.
Aufgrund der großen Gefahr durch Einbrüche ist es wichtig, für Tresorverankerungen eine Fachfirma zu beauftragen.
Der Amoklauf von Winnenden hat einmal mehr auf tragische Weise demonstriert, wie wichtig eine sichere Verwahrung von Waffen ist.
Besitzer von Jagdgewehren, Pistolen und anderen Waffen sollten bei der Aufbewahrung und Sicherung daher auf keinen Fall sparen. Bevor man einen Waffenschrank oder einen geeigneten Tresor erwirbt, sollte man sich daher genau erkundigen, ob dieser den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Bei unachtsamer Aufbewahrung der Waffen kann der Waffenbesitzer zur Haftung gebracht werden; daneben drohen drastische Strafen wie der Entzug des Waffenscheins.
Waffenbesitzer sollten sich darüber hinaus genau überlegen, in welchem Raum sie den Tresor installieren lassen. Grundsätzlich ist ein eher versteckter und nicht einfach zugänglicher Ort zu empfehlen. Eventuell sollte überlegt werden, den genauen Aufbewahrungsort der Waffen ganz zu verschweigen - wenngleich klar sein muss, dass Geheimniskrämerei möglicherweise zusätzliches Interesse weckt.
Gerade, wenn Kleinkinder oder psychisch angeschlagene Menschen im Haus wohnen, kann es sinnvoll sein, die Waffen außerhalb des eigenen Hauses zu verstauen. Über Verwahrungsmöglichkeiten können Erkundigungen etwa beim örtlichen Schützenverein eingeholt werden.
Nach Paragraph 42 des Waffengesetzes sind sowohl private als auch gewerbliche Besitzer von Waffen dazu verpflichtet, Diebstahlschutz zu gewährleisten. Es liegt daher im Interesse eines jeden Besitzer von Schusswaffen oder Kurzwaffen, für eine ausreichende Sicherheit zu sorgen - im Missbrauchsfall kann man ansonsten zur Verantwortung gezogen werden. Neben empfindlichen Strafen, die von der Schwere des Verstoßes abhängen, kann auch die Waffenlizenz entzogen werden.
Waffenbesitzer sollten ihre Waffen daher in einem geeigneten Waffentresor oder Waffenschrank aufbewahren. Gegebenenfalls kann er auch für andere Wertgegenstände verwendet werden. Um etwaige Anklagen wegen Verletzung des Sicherheitsgebotes zu vermeiden, sollte der Tresor unbedingt einem zertifizierten Sicherheitsstandard entsprechen.
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