Seit das Waffengesetz im Juli 2009 in ganz Deutschland verschärft worden ist, müssen Behörden die ordnungsgemäße Verwahrung von Waffen bei Privatleuten überprüfen.
Schon vor der Verschärfung waren Waffenbesitzer verpflichtet, ihre Waffen und Munition in Tresoren oder Sicherheitsschränken aufzubewahren, zu denen nur sie Zugang haben. Diesen Nachweis galt es allerdings nur bei einem Neuantrag auf Erstellung eines Waffenscheines zu erbringen. Das neue Gesetz schreibt diesen Nachweis nun aber für alle Waffenbesitzer vor.
Je nach Verwaltung werden die betroffenen Personen von den Behörden aufgerufen oder kontaktiert und gebeten, eine Selbstauskunft über den Besitz und die Aufbewahrung von Waffen und Munition auszufüllen. Wer seine Waffe noch nicht gemeldet hat oder nicht mehr benötigt, kann sie bis Jahresende abgeben.
Im Rahmen der Selbstauskunft gewährleisten Waffenbesitzer, dass ihre Pistolen und Gewehre sicher unter Verschluss sind. Nachweise müssen mithilfe von Kaufbelegen, Fotos oder Herstellerbeschreibungen erbracht werden.
Die Gesetzesnovelle sorgt in Deutschlands Amtsstuben für eine regelrechte "Waffenschwemme". Denn für viele Waffen gelten nun neue Sicherheitsvorschriften. Die teuren Umrüstungen oder aufwändigen Lagerungen aber sind vielen Bürgern zu umständlich. Aus diesem Grund entsorgen sie ihre ohnehin nur selten genutzten "Knarren".
Um die abgegebeben Waffen selbst ordnungsgemäß lagern zu können, greifen mittlerweile auch viele Kommunen auf Tresore und Waffenschränke zurück. Sind sie voll, wird der Inhalt zur Vernichtung weitergeleitet.
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