An dieser Stelle wollen wir nochmals erinnern, dass alle Waffenbesitzer verpflichtet sind, dem Landratsamt die sichere Verwahrung ihrer Waffen inkl. Munition nachzuweisen. Der Nachweis sollte anhand von Aufnahmen vom Waffentresor, vom Herstellerschild, durch Quittungen mit Angabe der Sicherheitskategorie erfolgen. Bei Waffentresoren ohne Herstellerschild und Sicherheitsstufe ist die Gleichwertigkeit durch ein Gutachten nachzuweisen.
Der Gesetzgeber fordert die Einhaltung sehr strenger Vorschriften, fĂŒr die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Diese sind im Waffengesetz, (WaffG) § 36 in Verbindung mit der allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz, zu finden.
Es ist notwendig alle Waffen, sowie Munition sicher zu verwahren, um Diebstahl oder Missbrauch zu vermeiden.
Auf Grund dieser strengen Vorschriften, sowie eventueller Kontrollen zur Einhaltung, ist es wichtig beim Kauf eines Waffenschrankes darauf zu achten, dass er den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
FĂŒr Waffen gelten strengere Regelungen fĂŒr die Aufbewahrung, als fĂŒr Munition. WaffenschrĂ€nke mĂŒssen mit gewissen Sicherheitsklassen zertifiziert worden sein, um zur Waffenlagerung geeignet zu sein. Bei Munition ist es ausreichend diese in einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss aufzubewahren. Viele Hersteller bieten eine Kombination aus Munitions- und Waffenschrank an, um den Kunden Platz und Zeit zu ersparen. Dabei wird der Munitionsschrank in den zertifizierten Waffenschrank integriert. Wichtig ist, dass beide separat verschlieĂbar sind.
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