Auch das Bundesinnenministerium muss sparen. 2011 soll das Ressort über einen Gesamtansatz von rund 5,4 Milliarden Euro verfügen – knapp 80 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Auch 2011 werden mehr als zwei Drittel auf Sicherheits-Ausgaben entfallen – gut 3,7 Milliarden Euro sind für Innere Sicherheit geplant.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière dankte den Abgeordneten im Bundestag für die Arbeit im Innen- und Haushaltsausschuss.
Einen besonderen Dank sprach der Minister für zusätzliche 450 Stellen - im Rahmen eines noch abzustimmenden Konzeptes - bei der Bundespolizei aus. Sie sollen zur Verbesserung der Luftfracht-Kontrolle beitragen. (Auszug)
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der so genannten Sicherungsverwahrung gebilligt. Die Bundesregierung hatte hierzu eine Formulierungshilfe eingebracht, um BĂĽrgerinnen und BĂĽrger noch wirksamer vor Verbrechen zu schĂĽtzen.
Mit dem Gesetz soll das Recht der Sicherungsverwahrung im Strafrecht so neu geordnet werden, dass es sowohl einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht als auch die rechtsstaatlichen Anforderungen an dieses "letzte Mittel der Kriminalpolitik" wahrt. Der Gesetzentwurf soll im Sinne des Koalitionsvertrages eine umfassende und praxisgerechte Regelung der Sicherungsverwahrung zum Schutze unserer Gesellschaft vor schwerwiegenden Straftaten gewährleisten.
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der so genannten Sicherungsverwahrung beschlossen. Die Bundesregierung hatte hierzu eine Formulierungshilfe eingebracht, um Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Verbrechen zu schützen. Mit dem Gesetzentwurf soll das Recht der Sicherungsverwahrung im Strafrecht so neu geordnet werden, dass es sowohl einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht als auch die rechtsstaatlichen Anforderungen an dieses "letzte Mittel der Kriminalpolitik" wahrt. Außerdem soll die Führungsaufsicht gestärkt werden, unter anderem durch die Möglichkeit, den Aufenthalt des Betroffenen elektronisch zu überwachen. Zudem soll ein neues "Therapieunterbringungsgesetz" diejenigen Fälle regeln, in denen gefährlich eingestufte Straftäter aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden oder wurden. (Auszug)
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