Nach Paragraph 42 des Waffengesetzes sind sowohl private als auch gewerbliche Besitzer von Waffen dazu verpflichtet, Diebstahlschutz zu gewährleisten. Es liegt daher im Interesse eines jeden Besitzer von Schusswaffen oder Kurzwaffen, für eine ausreichende Sicherheit zu sorgen - im Missbrauchsfall kann man ansonsten zur Verantwortung gezogen werden. Neben empfindlichen Strafen, die von der Schwere des Verstoßes abhängen, kann auch die Waffenlizenz entzogen werden.
Waffenbesitzer sollten ihre Waffen daher in einem geeigneten Waffentresor oder Waffenschrank aufbewahren. Gegebenenfalls kann er auch für andere Wertgegenstände verwendet werden. Um etwaige Anklagen wegen Verletzung des Sicherheitsgebotes zu vermeiden, sollte der Tresor unbedingt einem zertifizierten Sicherheitsstandard entsprechen.
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