Die Polizei in Offenburg/Ortenau teilte bereits im Dezember eine kuriose Geschichte mit. Bislang unbekannte Kriminelle brachen in die Sparkasse Oberkirch ein und versuchten im Tresorraum mittels Bohrmaschine, eine Panzerschranktüre zu öffnen. Als der Öffnungsversuch mit dem Bohrer fehlschlug, wurde der Griff der Tür -ebenfalls erfolglos- abgeschlagen. Auch den nächsten Panzerschrank konnten die Einbrecher mit der Bohrmaschine nicht öffnen. Schliesslich verliessen sie wieder unverrichteter Dinge die Sparkasse. Das Ungewöhnliche an der Aktion: Beide Panzerschränke waren von der Bank ausrangiert worden und enthielten keinerlei Bargeld oder Wertgegenstände. Die Offenburger Polizei erhofft sich anhand der Aufzeichnungen der Überwachungskameras weitere Erkenntnisse. Eventuelle Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0781-210 bei der Polizeidienststelle Offenburg zu melden.
Ist die Türe, der Tresor und sind die Fenster abgeschlossen? Bei Einbrüchen in Häusern, Wohnungen und Betrieben stellt die Polizei öfter fest, dass diese Einbrüche auch zu verhindern gewesen wären. Hauptsächlich sind Fenster und Balkontüren die Schwachstellen im Haus. Es sind hierbei vor allem die Tür- sowie Fensterrahmen, die von Einbrechern bearbeitet werden. Hier wird mittlerweile eine gute Sicherungstechnik angeboten, die auch nachträglich eingebaut werden kann. Diese und weitere Informationen hat die Polizei Hamburg nun in einem nützlichen Flyer mit Sicherheitstipps und Verhaltensvorgaben veröffentlicht, der auch hier online gelesen werden kann. Wem das nicht genügt, kann zusätzlich eine kostenlose Beratung bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle anfordern.
An dieser Stelle wollen wir nochmals erinnern, dass alle Waffenbesitzer verpflichtet sind, dem Landratsamt die sichere Verwahrung ihrer Waffen inkl. Munition nachzuweisen. Der Nachweis sollte anhand von Aufnahmen vom Waffentresor, vom Herstellerschild, durch Quittungen mit Angabe der Sicherheitskategorie erfolgen. Bei Waffentresoren ohne Herstellerschild und Sicherheitsstufe ist die Gleichwertigkeit durch ein Gutachten nachzuweisen.
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