Nach Paragraph 42 des Waffengesetzes sind sowohl private als auch gewerbliche Besitzer von Waffen dazu verpflichtet, Diebstahlschutz zu gewĂ€hrleisten. Es liegt daher im Interesse eines jeden Besitzer von Schusswaffen oder Kurzwaffen, fĂŒr eine ausreichende Sicherheit zu sorgen - im Missbrauchsfall kann man ansonsten zur Verantwortung gezogen werden. Neben empfindlichen Strafen, die von der Schwere des VerstoĂes abhĂ€ngen, kann auch die Waffenlizenz entzogen werden.
Waffenbesitzer sollten ihre Waffen daher in einem geeigneten Waffentresor oder Waffenschrank aufbewahren. Gegebenenfalls kann er auch fĂŒr andere WertgegenstĂ€nde verwendet werden. Um etwaige Anklagen wegen Verletzung des Sicherheitsgebotes zu vermeiden, sollte der Tresor unbedingt einem zertifizierten Sicherheitsstandard entsprechen.
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