Unternehmensdaten bei Hitze extrem gefährdet
Zertifizierte Datensicherungsschränke verwenden – EN-Norm 1047-1 aktualisiert
FRANKFURT/M., März 2007. Bereits bei rund 55 Grad Celsius werden Disketten und andere elektronische Datenträger beschädigt. Sogar Sonnenlicht lässt empfindliche Speichermedien schnell altern. Im Brandfall entwickeln sich in vielen Tresoren in kürzester Zeit Temperaturen, die wichtige Unternehmensdaten schnell zerstören. Einzige verlässliche Präventivmaßnahme zum Schutz von Disketten sind Datensicherungsschränke aus speziellen Brandschutzmaterialien. Orientierung im Angebotsdschungel bieten die blauen ECB·S-Zertifizierungsmarken der European Security Systems Association (ESSA). Diese Produkte entsprechen der Europäischen Norm EN 1047-1 für brandschutztechnische Erzeugnisse, die kürzlich überarbeitet und aktuellen Bedürfnissen angepasst wurde.
Zertifizierte Datensicherungsschränke werden unter realen Brandbedingungen getestet und halten höchsten Anforderungen stand. ESSA garantiert mit ihrem ECB-S-Gütesiegel, dass die ausgezeichneten Produkte den strengen europäischen Sicherheitsnormen entsprechen. „Bei der EN 1047-1 liegt die Messlatte wesentlich höher als bei anderen, älteren Sicherheitsstufen – beispielsweise der NT Fire 017. Das zeigen Bewertungen der Materialprüfanstalt für das Bauwesen in Braunschweig, die beide Normen verglichen hat“, betont ESSA als neutrale Zertifizierungsstelle für Wertbehältnisse. Die EN 1047-1 fordert zwei Prüfzyklen, und zwar eine Feuerwiderstandsprüfung und eine Feuerstoß- und Sturzprüfung. Außerdem wird die Nachheizphase nach Ende der Beflammung, in der die Temperaturen im Innenraum des Datensicherungsschrankes aufgrund der Hitzespeicherung im Material noch ansteigen können, mit berücksichtigt.
Andere handelsübliche Produkte bieten häufig im Ernstfall überhaupt keinen Schutz. Für Sicherheitsverantwortliche im Unternehmen ist bei der Investitionsentscheidung die ECB-S-Zertifizierungsmarke deshalb ein wertvolles Kriterium. Über den Brandschutzgrad eines Produktes informiert die aufgedruckte Güteklasse: „S 60 DIS“ besagt, dass hitze- und feuchtigkeitsempfindliche Datenträger in diesem Tresor bis zu 60 Minuten geschützt sind. Bei der Güteklasse „S 120 DIS“ sind es sogar zwei Stunden. Die nach EN 1047-1 zertifizierten Produkte leisten aber noch wesentlich mehr: Sie schützen Daten auch dann, wenn der Datensicherungsschrank nach einem Brand noch stundenlang im heißen Bauschutt liegt – auch diese Phase wird bei den strengen Feuerwiderstandsprüfungen simuliert
Hohe Temperaturen sind echte Datenkiller ...
Speichermedien hochempfindlich – feuergeschützt und dunkel lagern
FRANKFURT/M., März 2007. Online Banking, E-Mail-Korrespondenz, digitale Urlaubsfotos. Der Mensch von heute lebt auch im Privaten mit Daten. Was dabei kaum einer bedenkt: Während Papier erst bei knapp 180 Grad verkohlt, werden Disketten und andere elektronische Datenträger bereits bei rund 55 Grad beschädigt. Sogar Sonnenlicht lässt empfindliche Speichermedien schnell altern. Sie sollten deshalb möglichst feuer- und lichtgeschützt in speziellen Datensicherungsschränken lagern. Vor dem Kauf empfiehlt sich allerdings ein Blick auf die Produktbeschreibung: Modelle mit der blauen ECB-S-Zertifizierungsmarke der European Security Systems Association (ESSA) bieten den hohen Sicherheitsstandard der Europäischen Norm EN 1047-1 für brandschutztechnische Produkte, die kürzlich überarbeitet und aktuellen Anforderungen angepasst wurde.
Zertifizierte Datensicherungsschränke schützen zuverlässig vor Feuer und bewahren neben elektronischen Speichermedien auch Dokumente und Wertsachen sicher auf. Sie werden unter realen Brandbedingungen getestet und halten höchsten Anforderungen stand. ESSA garantiert mit ihrem ECB-S-Gütesiegel, dass die ausgezeichneten Produkte den strengen europäischen Sicherheitsnormen entsprechen. „Bei der EN 1047-1 liegt die Messlatte wesentlich höher als bei anderen, älteren Sicherheitsstufen – beispielsweise der NT Fire 017. Das zeigen Bewertungen der Materialprüfanstalt für das Bauwesen in Braunschweig, die beide Normen verglichen hat“, betont ESSA als neutrale Zertifizierungsstelle für Wertbehältnisse. Die EN 1047-1 fordert zwei Prüfzyklen, und zwar eine Feuerwiderstandsprüfung und eine Feuerstoß- und Sturzprüfung. Außerdem wird die Nachheizphase nach Ende der Beflammung, in der die Temperaturen im Innenraum des Datensicherungsschrankes aufgrund der Hitzespeicherung im Material noch ansteigen können, mit berücksichtigt.
Im Handel findet man vielfach Tresormodelle, die im Ernstfall überhaupt keinen Schutz bieten würden. Für den Endverbraucher ist die ECB-S-Zertifizierungsplakette deshalb eine wertvolle Entscheidungshilfe. Über den Brandschutzgrad eines Produktes informiert die aufgedruckte Güteklasse: „S 60 DIS“ besagt, dass hitze- und feuchtigkeitsempfindliche Datenträger in diesem Tresor bis zu 60 Minuten geschützt sind. Bei der Güteklasse „S 120 DIS“ sind es sogar zwei Stunden. Die nach EN 1047-1-zertifizierten Produkte leisten aber noch wesentlich mehr: Sie schützen Daten auch dann, wenn der Datensicherungsschrank nach einem Brand noch stundenlang im heißen Bauschutt liegt – auch diese Phase wird bei den strengen Feuerwiderstandsprüfungen simuliert.
Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten bei Erlaubnisinhabern nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (Stand: 1.1.2007)
Nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hat jeder Teilnehmer am Betäubungs-mittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern.
Nach den derzeitigen sicherungstechnischen Erkenntnissen ist eine ausreichende Sicherung gegen eine unbefugte Entnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich nur gewährleistet, wenn die dafür vorgesehenen Behältnisse oder Räumlichkeiten mindestens den unter Ziffer 1 oder 2 genannten mechanischen Anforderungen genügen.
1 Aufbewahrung in Schränken
1.1 Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern. Sog. Einmauerschränke sind in eine geeignete Wand fachgerecht einzubauen.
2 Aufbewahrung in Räumen
Wird anstelle von Schränken eine Raumsicherung bevorzugt, sind als Raumab-schluss zertifizierte Wertschutzraumtüren mit einem Widerstandsgrad III oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden.
2.1 Wände, Decken und Fußböden von neu zu erstellenden Räumen sind
• mit Klinkermauerwerk (KMZ 28) in einer Stärke von 240 mm mit beidseitigem Baustahlgewebe N 141 und 30 mm Zementputz (1:3) sowie Bandstahl-(25/2)-einlagen in den Fugen oder
• aus Stahlbeton (C20/25) in einer Stärke von 240 mm mit beidseitigem Bau-stahlgewebe zu errichten.
Auf Fensteröffnungen ist zu verzichten; ggf. sind für die Belüftung gebogene Stahl-rohre mit einem
Durchmesser von 50 mm nach innen steigend einzulassen.
2.2 Vorhandene Räume, die den Anforderungen der Ziffer 2.1 nicht entsprechen, sind in der Regel so nach- bzw.umzurüsten, dass hinter oder vor (innen bzw. außen) den bestehenden Wandelementen ein Klinkermauerwerk (KMZ 28) in einer Stärke von 115 mm mit Baustahlgewebe N 141 und 30 mm Zementputz (1:3) sowie Bandstahl-(25/2)-einlagen in den Fugen zu errichten ist. Decken und Fußböden sind ggf. mit Stahlbeton (C20/25) zu verstärken.
Sofern Fenster erhalten bleiben müssen, sind diese von innen zusätzlich mechanisch zu sichern, z.B. durch Gitterwerk aus ca. 20 mm starkem Vierkant- oder Rundstahl in Längs- und Querstreben, die lichten Weiten nicht größer als 120 x 120 mm, deren Kreuzungspunkte zu verschweißen und deren Endpunkte im Mauerwerk zu verankern sind.
2.3 Anstelle von gemauerten oder betonierten Räumen können auch zertifizierte Wert-schutzräume mit einem Widerstandsgrad III oder höher nach EN 1143-1 verwendet werden.
3 Elektrische Überwachung
Über die mechanische Sicherung hinaus kann, wenn die Art oder der Umfang des Betäubungsmittelverkehrs dies erfordert, eine elektrische Überwachung nach folgen-den Richtlinien notwendig werden:
3.1 Es kommen nur Einbruchmeldeanlagen in Betracht, die den jeweils gültigen VDE Be-stimmungen 0/833 Teile I und III entsprechen. Grundsätzlich sind
• Wertschutzschränke allseitig feldmäßig (durch kapazitive Feldänderungs-anlagen), wobei alle Geräteteile und die sie verbindenden Leitungen erfasst werden müssen,
• Räume durch Einbruchmeldeanlagen nach dem Körperschallprinzip zu überwachen.
3.2 Die Scharfschaltung des jeweiligen Systems hat über eine mechanische Schaltein-richtung in Verbindung mit einer geistigen Schalteinrichtung zu erfolgen.
3.3 Alarmierung
Die Einbruchmeldeanlage ist unter Beachtung der jeweils gültigen Richtlinien für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) über eine stehende Verbindung oder über eine bedarfsgesteuerte Verbindung mit Ersatzweg auf eine Empfangseinrichtung der Polizei (Polizeinotruf) aufzuschalten.
Durchzuführende Sicherungsmaßnahmen sind in der Projektierungsphase mit der Bundesopiumstelle abzustimmen.
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bundesopiumstelle
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