Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der so genannten Sicherungsverwahrung gebilligt. Die Bundesregierung hatte hierzu eine Formulierungshilfe eingebracht, um BĂĽrgerinnen und BĂĽrger noch wirksamer vor Verbrechen zu schĂĽtzen.
Mit dem Gesetz soll das Recht der Sicherungsverwahrung im Strafrecht so neu geordnet werden, dass es sowohl einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht als auch die rechtsstaatlichen Anforderungen an dieses "letzte Mittel der Kriminalpolitik" wahrt. Der Gesetzentwurf soll im Sinne des Koalitionsvertrages eine umfassende und praxisgerechte Regelung der Sicherungsverwahrung zum Schutze unserer Gesellschaft vor schwerwiegenden Straftaten gewährleisten.
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