Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der so genannten Sicherungsverwahrung beschlossen. Die Bundesregierung hatte hierzu eine Formulierungshilfe eingebracht, um Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Verbrechen zu schützen. Mit dem Gesetzentwurf soll das Recht der Sicherungsverwahrung im Strafrecht so neu geordnet werden, dass es sowohl einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht als auch die rechtsstaatlichen Anforderungen an dieses "letzte Mittel der Kriminalpolitik" wahrt. Außerdem soll die Führungsaufsicht gestärkt werden, unter anderem durch die Möglichkeit, den Aufenthalt des Betroffenen elektronisch zu überwachen. Zudem soll ein neues "Therapieunterbringungsgesetz" diejenigen Fälle regeln, in denen gefährlich eingestufte Straftäter aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden oder wurden. (Auszug)
Der bannerfreie Webkatalog für Ihre Suche im Internet - es kommen täglich neue Webseiten hinzu. Finden Sie schnell und kostenlos was Sie suchen. Webmaster können ihre Homepage kostenlos eintragen.